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Impressum & AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Live Photography Zettl, Inh. Thomas Zettl

Stand 1.1.2021, UID: ATU63694746

 

Für uns währt die Handschlagqualität am Besten und wir haben nicht vor, mit unseren geschätzten Kunden und Kundinnen die allgemein gültigen Gesetze und Bildrechte auf den Prüfstand zu stellen. In knapp 20 Jahren unserer Selbständigkeit kamen wir noch niemals in die Situation, dass wir uns auf unsere AGB´s stützen mussten. Wir möchten persönlich stets für unsere privaten und gewerblichen Kunden und Kundinnen die beste Leistung abliefern und dafür lückenlos fair und korrekt in Hinsicht auf Bezahlung und Bildrechte behandelt werden. Da das Gesetz die Veröffentlichung der AGBs vorschreibt und die Bildrechte eine komplizierte Angelegenheit sind,  veröffentlichen wir diese.

AGB Live Photography Zettl zusammengefasst: Jedes Auftragsangebot, Zahlungsbedingungen und die Bildrechte werden mit jedem Kunden, ob privat oder gewerblich, genau besprochen und schriftlich festgehalten. Mit jeder (auch elektronischen) Bildlieferung bekommen Sie eine verständliche  Kurzfassung zu den Bildrechten, die Sie erworben haben, so können Sie auch gar nichts  falsch machen. Bei Terminänderungen oder -verschiebungen, Stornos auf Grund von ernsthaften Lebenssituationen etc., versuchen wir stets ein Teil der Lösung zu sein.

1. Geltungsbereich   
(a) Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten in der am Tag des Vertragsabschluss gültigen Fassung für sämtliche Geschäftsfälle der, in Papierform oder in elektronischer Form zwischen Live Photography Zettl, Inh. Thomas Zettl, im Folgenden „Livephotography“ genannt und ihren Kunden. Abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit der Abgabe seiner Bestellung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB ausdrücklich einverstanden und an sie gebunden.
(b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unverändert wirksam.

2. Vertragsabschluss
(a) Die Angebote von Livephotography sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich als ein freies Angebot.
Livephotography behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot (Unternehmensgegenstand) inhaltlich jederzeit zu verändern.
(b) Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung der Dienstleistung von Livephotography zustande, und zwar entweder durch Absendung einer Auftragsbestätigung mittels Post, Telefax oder E-Mail oder unmittelbar durch mündlichen Vertragsabschluss, bzw. Ausführung einer Dienstleistung.   
(c) Livephotography behält sich das Recht vor, bei negativer Prüfung der Bonität des Auftraggebers, sowie bei Wegfall der Vertragsgrundlagen von Verträgen zurückzutreten.

3. Vertragssprache
Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst etc. - werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten, wenn es nicht anders vereinbart wird.

4. Rücktrittsrecht im Fernabsatz
(a) Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, können 14 Tage ab Vertragsabschluss vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird.
(b) Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung der Anzahlung nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden eventuell bereits erhaltenen Ware, oder Dienstleistung statt.
(c) Für Infos, Datenauskünfte und Beschwerden:  Live Photography Zettl, 8230 Hartberg, Johann Gerlitz-Gasse 5, mailto: office@livephotography.at

5. Preise
(a) Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die bestellten Waren/Dienstleitungen als vereinbart, der sich aus dem Vertrag mit Livephotography ergibt. Sollten Preisunterschiede zwischen dem Angebot von Livephotography bzw. der Kundenbestellung zur Auftragsbestätigung vorliegen, hat der Auftraggeber binnen zwei Werktagen nach Zugang der Auftragsbestätigung ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.
(b) Die Preise für die angebotenen Lieferungen und Leistungen enthalten nicht Kosten, die von Dritten verrechnet werden.
(c) Livephotography behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen ausschließlich nur dann, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei Livephotography eintreten. Diese Erhöhungen müssen dem Kunden nachweislich vorgelegt werden.

6. Liefer- bzw. Dienstleistungs - Bedingungen
(a) In Angeboten festgelegte Termine sind für beide Vertragsparteien verbindlich.
(b) Vereinbarte Termine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt bzw. Vertragsdienstleitung  zum vereinbarten Liefertermin ausgeführt wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(c) Die Vereinbarung über die Verschiebung von Terminen bedarf der Schriftform. Bei Verschiebung der Termine durch den Auftraggeber hat Livephotography zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Termin laut Vereinbarung im Bezug auf die eigenen zeitlichen Ressourcen zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus hat Livephotography das Recht auf vollen Kostenersatz für die durch die Verzögerung entstandenen Aufwendungen.

7. Zahlungsbedingungen
(a) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt nach Rechnungsstellung abzugs- und spesenfrei fällig. Rechnungsstellung kann auch mit Teilrechnung erfolgen,  Livephotography behält sich jedoch vor, je nach Vereinbarung die Dienstleistung auch nur gegen Vorauszahlung zu erfüllen.
(b) Livephotography ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Livephotography berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
(c) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. verrechnet. Der Auftraggeber ist bei Zahlungsverzug verpflichtet sämtliche durch diesen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen,  zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich Livephotography vor.

8. Stornovereinbarungen

 (a) Alle Stornogebühren, die bei den von Live Photography Zettl im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragten Unternehmen anfallen, sind von dem Auftrageber entsprechend der dort gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen. Das betrifft Kosten wie z.B. Visagistin, Raummiete, Requisiten etc.

(b) Sollte der Shooting- Konzepterstellungsvertrag vor Festsetzung eines Konzepterstellungshonorars  storniert werden, werden als Stornogebühren EUR 70 exkl. Ust pro  Arbeitsstunde verrechnet. (betrifft vorwiegend Firmenkunden, für die die Planung der Kontenterstellung vorbereitet wird) 

(c) Unsere Terminreservierungskosten für unsere Kunden halten wir extrem gering und sind stets bei Terminverschiebungen kooperativ. Falls es aber doch aus nicht schwerwiegenden Gründen zu (wie z.B. Trennung, Tod, etc.) zu einer Stornierung kommen sollte und nicht an einer Terminverschiebung interessiert ist, betrifft die Stornogebühr die gesamte Summe für die Terminreservierung, falls es nicht anders schriftlich vereinbart wurde.   

 

9. Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz
(a) Auftretende Mängel einer Dienstleistung sind, ohne dass für den Auftraggeber, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären – möglichst zeitnahe während der Dienstleistungserfüllung bzw. Lieferung  nach dem Sichtbarwerden bekannt zu geben.
(b) Im Falle eines berechtigterweise beanstandeten Mangels einer Dienstleistung, oder eines Produktes ist Livephotography zur Beseitigung des Mangels berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder sind wir nicht in der Lage, Ersatzleistung anzubieten, so ist der Auftraggeber berechtigt, Preisminderung oder, wenn es sich nicht um geringfügige Mängel handelt, Wandlung zu verlangen.
(c) Livephotography haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober und nachweislich eigener Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden sowie reiner Vermögensschäden ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Ausschluss oder die Beschränkung der Schadensersatzhaftung gemäß den vorstehenden Absätzen gilt auch für etwaige Ansprüche gegen alle Teammitglieder von Livephotography.
(d) Livephotography haftet nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen, die uns Dritte/Vorlieferanten zur Verfügung stellen.

(e) Livephotography haftet nicht für mangelhafte Dienstleistung von Dritten. 

 

10. Urheberrechtliche Bestimmungen 

(a) Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen der Fotografin bzw. des Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt. 

(b) Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: (c) Branislava Zettl; Ort und, soferne veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk. 

(c) Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. 

(d) Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 10b) erfolgt. 

(e) Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, DVD´s) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist der Fotografin die Webadresse mitzuteilen. 

 

11. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung / Analoge Fotografie: 

Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.): steht der Fotografin zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum.  Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin. Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertragspartner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 

12. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung / Digitale Fotografie 

(a) Das Eigentum an den Bilddateien steht der Fotografin zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, von der Fotografin hergestellte Bilddateien. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 10(a) als erteilt. 

(b) Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt. 

(c) Die Fotografin wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von 4 Monaten archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu. 

 

13. Kennzeichnung: 

(a) Die Fotografin ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.

(b) Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. 

 

14. Nebenpflichten: 

(a) Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält die Fotografie diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Die Fotografin garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 10a). 

(b) Sollte die Fotografin vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist und stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen. 

(c) Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist die Fotografin berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers. 

 

15. Verlust und Beschädigung: 

(a) Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet die Fotografin – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige ihrer Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; die Fotografin haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren nach 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 10 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. 

(b) Es gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern. 

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16. Eigentumsvorbehalt
(a) Livephotography behält sich das Recht vor, die komplette Dienstleistung erst nach dem Eingang der gesamten Vertragssumme zu erfüllen. 

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Impressum

Live Photography Zettl, Inh. Thomas Zettl

Johann Gerlitz-Gasse 5

A-8230 Hartberg

Tel.: +43 664 3929234

Mail: office@livephotography.at

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU63694746

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